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I. Allgemeines
Allgemeine Verkaufs- Liefer und Geschäftsbedingungen Nr.: 11/2009 der Firma SIM Products UG(haftungsbeschränkt) (Stand: November 2009)
1.Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen SIM Products UG(haftungsbeschränkt) und dem Verbraucher einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Nr.: 11/2009. Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbrauchers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. SIM Products UG(haftungsbeschränkt) ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs-, Liefer und Geschäftsbedingungen Nr.: 11/2009 mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Verbraucher nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.
2.Besteht zwischen dem Verbraucher und SIM Products UG(haftungsbeschränkt) eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.
II. Vertragsschluss
1. Angebote von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts -und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellt SIM Products UG(haftungsbeschränkt) dem Verbraucher Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von SIM Products UG(haftungsbeschränkt).
2. Bestellungen des Verbrauchers sind für diesen verbindlich. Sofern von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche oder telefonische Bestätigung von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an SIM Products UG(haftungsbeschränkt) ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie SIM Products UG(haftungsbeschränkt) nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.
III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug
1. Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht SIM Products UG(haftungsbeschränkt) eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Verbraucher sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Verbrauchers verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
2. SIM Products UG(haftungsbeschränkt) ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das Zumutbare Mindestmaß unterschreiten.
3. Der Verbraucher hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind SIM Products UG(haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.
4. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an SIM Products UG(haftungsbeschränkt) oder höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen. SIM Products UG(haftungsbeschränkt) oder bei den Vorlieferanten von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) . Ansprüche des Verbrauchers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
5. Im Falle des Lieferverzuges kann der Verbraucher nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Maßgebend für die Berechnung fabrikneuer /gebrauchter Maschinen/ Geräte/Laboreinrichtungen usw. sind die am Lieferungstag gültigen Preise.
2. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Kommt der Verbraucher in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Verbraucher nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) anerkannt sind.
V. Gefahrübergang, Abnahme
1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Verbraucher über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder SIM Products UG(haftungsbeschränkt) noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung. Soweit der Liefergegenstand abgenommen werden muss.
2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die SIM Products UG(haftungsbeschränkt) nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand-
bzw. Abnahmebereitschaft auf den Verbraucher über.
VI. Gewährleistung, Mängelrüge
1. Für Mängel der Lieferung haftet SIM Products UG(haftungsbeschränkt) unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
1.1 Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung
(Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) ab Gefahrenübergang 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Die Garantie für neue WISD-Geräte beträgt 24 Monate gegenüber dem Hersteller.
1.2 Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 14 Tage, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistung 14 Tage nach Erhalt der Ware.
Gebrauchte Maschinen werden
mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom Verbraucher nicht besichtigt worden ist, es sei denn, SIM Products UG(haftungsbeschränkt) hätte dem Verbraucher bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
2. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Verbrauchers sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß den Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
3. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) enthalten keine Zusicherungen. Proben, Muster, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften.
4. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Beim Verkauf einer Maschine liegen diesen Gewährleistungsregelungen eine Verwendung im Einschichtbetrieb zugrunde.
5. Der Verbraucher ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen, SIM Products UG(haftugsbeschränkt) gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind SIM Products UG(haftungsbeschränkt) unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.Im übrigen bleiben die §§ 377,378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
6. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Verbraucher kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.
7. Stellt der Verbraucher einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat SIM Products UG(haftungsbeschränkt) ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) seitens des Verbrauchers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
8. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Verbraucher mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung
1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom Verbraucher nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die AGB S-Regelungen entsprechend, weitergehende Ansprüche des Verbrauchers werden hiermit ausgeschlossen.
VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
1. SIM Products UG(haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Verbrauchers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren ist SIM Products UG(haftungsbeschränkt) zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Verbraucher zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Verbraucher SIM Products UG(haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
2. Der Verbraucher ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch SIM Products UG(haftungsbeschränkt) bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Verbraucher auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) , die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich SIM Products UG(haftungsbeschränkt) , die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. SIM Products UG(haftungsbeschränkt) kann verlangen, dass der Verbraucher ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt , alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die SIM Products UG(haftungsbeschränkt) nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Verbrauchers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen SIM Products UG(haftungsbeschränkt) und dem Verbraucher vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
X. Rechtswirksamkeit, Datenschutz
1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung
in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Verbrauchers/Käufers ersetzt.
2 Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung .
3 Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
XI. Abschlussbestimmungen
1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Warenlieferung der Geschäftssitz von SIM Products UG(haftungsbeschränkt)
2. Wenn der Käufer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen SIM Products UG(haftungsbeschränkt) können nur dort anhängig gemacht werden.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationales Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
XX Gerichtsstand : Amtsgericht Mannheim