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Verkaufs-Liefer und Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines


Allgemeine Verkaufs- Liefer und Geschäftsbedingungen Nr.: 11/2009 der Firma SIM Products UG(haftungsbeschränkt) (Stand: November 2009)

1.Für  die  gesamte  Geschäftsbeziehung  zwischen  SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  und  dem  Verbraucher einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs-  und  Lieferbedingungen  Nr.:  11/2009.  Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbrauchers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. SIM Products UG(haftungsbeschränkt) ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs-, Liefer und Geschäftsbedingungen Nr.: 11/2009 mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Verbraucher nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.

2.Besteht zwischen  dem  Verbraucher  und  SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  eine  Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.


II. Vertragsschluss


1. Angebote  von  SIM Products UG(haftungsbeschränkt) sind  freibleibend  und  unverbindlich.  Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts -und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellt SIM Products UG(haftungsbeschränkt) dem Verbraucher Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von SIM Products UG(haftungsbeschränkt).

2. Bestellungen des Verbrauchers sind für diesen verbindlich. Sofern von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) keine  anderweitige  schriftliche Bestätigung  erfolgt,  gilt  die  Lieferung  oder Rechnung als Auftragsbestätigung.

3. Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und  Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche oder telefonische Bestätigung von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine  Mitteilung  an SIM Products UG(haftungsbeschränkt) ist  jedenfalls  dann  nicht  mehr  unverzüglich, wenn sie SIM Products UG(haftungsbeschränkt) nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.



III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug

1. Liefertermine  und  -fristen  gelten  nur  als  annähernd  vereinbart,  wenn  nicht SIM Products UG(haftungsbeschränkt) eine  schriftliche  Zusage  ausdrücklich  als  verbindlich  abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Verbraucher sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Verbrauchers verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

2. SIM Products UG(haftungsbeschränkt) ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das Zumutbare Mindestmaß unterschreiten.

3. Der Verbraucher  hat  den  Lieferschein  zu  überprüfen  und  zu  quittieren.  Etwaige Einwendungen  sind  SIM Products UG(haftungsbeschränkt) unverzüglich  schriftlich  anzuzeigen.  Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.

4. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben  von  Zulieferungen  an  SIM Products UG(haftungsbeschränkt) oder  höhere  Gewalt  verlängert sich  die  Lieferfrist  angemessen.  Höhere  Gewalt  liegt  auch  vor  bei  Arbeitskampfmaßnahmen  einschließlich  Streiks und  rechtmäßigen  Aussperrungen. SIM Products UG(haftungsbeschränkt) oder bei den Vorlieferanten von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) . Ansprüche des Verbrauchers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.

5. Im  Falle  des  Lieferverzuges  kann  der Verbraucher  nach Setzung  einer  angemessenen  Nachfrist  und  mit  der  ausdrücklichen  Erklärung,  dass er  nach  Ablauf  dieser  Frist  die  Annahme  der  Leistung  ablehne, vom  Vertrag  zurücktreten,  wenn  die  Leistung  nicht  innerhalb  der  Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf  Schadensersatz,  sind  nach  Maßgabe  der  Regelungen  des  Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.



IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung  und  sonstige  Spesen  nicht  ein.  Maßgebend  für  die Berechnung fabrikneuer /gebrauchter Maschinen/ Geräte/Laboreinrichtungen usw. sind die am Lieferungstag gültigen Preise.

2.  Mangels  besonderer  Vereinbarungen  sind  Rechnungen  sofort  ohne  Abzug zur Zahlung fällig.

3.  Kommt  der Verbraucher  in  Zahlungsverzug,  so  ist  der  Verkäufer  berechtigt, Verzugszinsen  in  Höhe  von  10%  über  dem  Basiszinssatz  zu  fordern.  Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Verbraucher nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) anerkannt sind.



V. Gefahrübergang, Abnahme

1. Die  Gefahr geht mit  Beginn der Verladung bzw.  Versendung des Liefergegenstandes auf den Verbraucher über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung. Soweit der Liefergegenstand abgenommen werden muss.
2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die SIM Products UG(haftungsbeschränkt) nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand-
bzw. Abnahmebereitschaft auf den Verbraucher über.



VI. Gewährleistung, Mängelrüge

1. Für  Mängel  der  Lieferung  haftet  SIM Products UG(haftungsbeschränkt) unter  Ausschluss  weiterer  Ansprüche wie folgt:

1.1 Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung
(Verbrauchsgüterkauf,  §  474  BGB)  ab  Gefahrenübergang  12  Monate,  bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Die Garantie für neue WISD-Geräte beträgt 24 Monate gegenüber dem Hersteller.

1.2 Bei    gebrauchten    Produkten    beträgt    die    Gewährleistungsfrist    ab Gefahrübergang bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 14 Tage,   bei    gewerblicher    und/oder beruflicher    Nutzung    beträgt   die Gewährleistung  14 Tage nach Erhalt der Ware. 

Gebrauchte Maschinen werden
mit  dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei  Vertragsschluss  befinden.  Jede  Haftung  für  offene  oder  versteckte Mängel  ist  auch  dann  ausgeschlossen,  wenn  die  Maschine  vorher  vom Verbraucher nicht besichtigt worden ist, es sei denn, SIM Products UG(haftungsbeschränkt) hätte dem Verbraucher bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.

2. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Verbrauchers sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem  Liefergegenstand  selbst  entstanden  sind,  werden  gemäß  den  Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.

3. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben von SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  enthalten keine Zusicherungen. Proben, Muster, Maße,  DIN-Bestimmungen,  Leistungsbeschreibungen  und  sonstige  Angaben über  die  Beschaffenheit  des  Liefergegenstandes  dienen  der  Spezifikation und  sind  keine  zugesicherten  Eigenschaften.
 
4. Schäden,  die  durch  äußeren  Einfluss,  unsachgemäße  Aufstellung  und  Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche  Abnutzung  entstanden  sind,  sind  von  der  Gewährleistung  ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Beim Verkauf einer Maschine liegen diesen Gewährleistungsregelungen eine Verwendung im Einschichtbetrieb zugrunde.

5. Der  Verbraucher  ist  verpflichtet,  die  gelieferte  Ware  unverzüglich  nach  Erhalt ordnungsgemäß  auf  seine  Kosten  zu  untersuchen  und  etwaige  Mängel, Falschlieferungen,  offensichtlich  nicht  genehmigungsfähige  Falschlieferungen oder Mindermengen,  SIM Products UG(haftugsbeschränkt) gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der  Lieferung.  Verdeckte  Mängel  sind  SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  unverzüglich  nach  Entdeckung  schriftlich  anzuzeigen.Im  übrigen  bleiben  die  §§  377,378  HGB  bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.

6. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Verbraucher kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.

7. Stellt der Verbraucher einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat SIM Products UG(haftungsbeschränkt) ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Unabhängig  vom  Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) seitens  des Verbrauchers oder eines Dritten   Änderungs-   oder   Instandsetzungsarbeiten   vorgenommen   werden.

8. Transportschäden  sind  dem  Verkäufer  unverzüglich  mitzuteilen.  Die  erforderlichen Formalitäten hat der Verbraucher mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere  alle  notwendigen  Feststellungen  zur  Wahrung  von  Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund  oder  ähnliches  in  zumutbarem  Rahmen  bleiben,  kann  dies nicht beanstandet werden.


VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung

1. Wenn  der  Liefergegenstand  durch  Verschulden  von SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  infolge unterlassener  oder  fehlerhafter  Beratung  vor  oder  nach  Vertragsschluss oder  durch  die  Verletzung  anderer  vertraglicher  Nebenpflichten  (z.  B. Bedienungs-  oder  Wartungsanleitung)  vom  Verbraucher  nicht  vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die AGB S-Regelungen entsprechend, weitergehende Ansprüche des Verbrauchers werden hiermit ausgeschlossen.



VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten

1. SIM Products UG(haftungsbeschränkt)    behält  sich  das  Eigentum  an  dem  Liefergegenstand  bis  zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten  des  Verbrauchers,  insbesondere  bei  Zahlungsverzug,  sowie  bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren ist SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  zur Rücknahme  des  Liefergegenstandes  nach  Mahnung  berechtigt  und  der  Verbraucher   zur   Herausgabe   verpflichtet.   Bei   Pfändungen   oder   sonstigen Eingriffen  Dritter  hat  der  Verbraucher  SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  unverzüglich  schriftlich  zu benachrichtigen.

2. Der  Verbraucher  ist  berechtigt,  den  Liefergegenstand  im  ordentlichen  Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder  gegen  Dritte  erwachsen,  und  zwar  gleichgültig,  ob  die  Vorbehaltsware  ohne  oder  nach  Verarbeitung  weiterverkauft  wird.  Zur  Einziehung  dieser  Forderungen  ist  der  Verbraucher  auch  nach  der  Abtretung  ermächtigt.  Die  Befugnis  von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) , die  Forderungen  selbst  einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich SIM Products UG(haftungsbeschränkt) , die Forderungen  nicht  einzuziehen,  solange  der  Verbraucher  seinen  Zahlungsverpflichtungen   ordnungsgemäß   nachkommt. SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  kann verlangen, dass der Verbraucher ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt , alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen  Unterlagen  aushändigt  und  den  Schuldnern  die  Abtretung  mitteilt.  Wird   der   Liefergegenstand   zusammen   mit   anderen  Waren,   die SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  nicht  gehören,  weiterverkauft,  so  gilt  die  Forderung  des  Verbrauchers  gegen  den  Abnehmer  in  Höhe  des  zwischen  SIM Products UG(haftungsbeschränkt) und  dem Verbraucher vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.


X. Rechtswirksamkeit, Datenschutz


1. Sollte  eine  der  Bestimmungen  dieser  Allgemeinen  Verkaufs-  und  Lieferbedingungen unwirksam  sein  oder  werden,  berührt  dies  die  Wirksamkeit  des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem  Fall  wird  die  betreffende  Bestimmung  
in  diesen  Allgemeinen  Verkaufs-  und  Lieferbedingungen  durch  Geschäftsbedingungen  des  Verbrauchers/Käufers ersetzt.
2  Etwaige  Änderungen  oder  Ergänzungen  des  Vertrages  bedürfen  zu  ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung .
 3  Rechtserhebliche  Willenserklärungen  wie  Kündigungen,  Rücktrittserklärungen,  Verlangen  nach  Kaufpreisminderung  oder  Schadensersatz  sind  nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

XI. Abschlussbestimmungen

1. Soweit  vertraglich  nichts  anderes  vereinbart  wurde,  ist  Erfüllungsort  für  die Zahlung und die Warenlieferung der Geschäftssitz von SIM Products UG(haftungsbeschränkt) 
2. Wenn der Käufer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  Gerichtsstand  für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel-  oder  Scheckprozesses;  Klagen  gegen  SIM Products UG(haftungsbeschränkt)  können  nur  dort anhängig gemacht werden.
3. Es  ist  ausschließlich  das  Recht  der  Bundesrepublik  Deutschland  anzuwenden  unter  Ausschluss  des  internationales  Privatrechts,  des  vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

XX Gerichtsstand : Amtsgericht Mannheim